Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz/ Verpackungsverordnung

Belehrung nach § 18 Batteriegesetz (BattG)

Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)

Achten Sie darauf, dass Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben.

Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen.

Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:

Bunker158
Wellerstr. 51
47652 Weeze
E-Mail: info@bunker158.com
Telefon: 02837 962386 Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Desweiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe.

Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber:

Batteriegesetzt

==================================================================================

Ab dem 01.01.2019 tritt das neue Verpackungssystem in Kraft. Wir sind über Lizenzero an dem dualen System angeschlossen.

de_DEGerman